In Erster Lesung hat am heutigen Freitag (27. Januar) der Deutsche Bundestag über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung beraten, mit dem Rechtsunsicherheiten zur Nutzung von Ferienwohnungen beseitigt werden sollen. Diese Rechtsunsicherheiten sind durch unterschiedliche und zum Teil widersprüchliche Verwaltungsgerichtsurteile entstanden, nach denen private Ferienwohnungen zur Vermietung an Feriengäste in Wohngebieten unzulässig seien. „Wir wollen die gewollte Nutzung von privaten Ferienwohnungen, die ein wichtiges Standbein des Tourismus gerade an der Nordseeküste darstellen, rechtlich absichern“, erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete für Nordfriesland und Dithmarschen Nord, Ingbert Liebing, MdB, aus Anlass der Parlamentsdebatte.
Dabei erhalten die Kommunen erweiterte Handlungsmöglichkeiten. Sie können über die Bauleitplanung steuern, ob und wo Ferienwohnungen in Wohngebieten zugelassen oder wo sie untersagt werden. Dies stärke die Entscheidungskompetenz der Städte und Gemeinden vor Ort und biete flexible Handlungsmöglichkeiten, erklärte Ingbert Liebing.
Über dieses Thema werde bereits seit mehreren Jahren diskutiert. Zunächst hatte das zuständige Bundesumwelt- und Bauministerium keine Gesetzesänderung gewollt. Jetzt werde aber mit der Änderung der Baunutzungsverordnung Klarheit geschaffen. Dies sei im Interesse von Rechtssicherheit ausdrücklich zu begrüßen, so der CDU-Abgeordnete.
Gerade an der Nordseeküste stellen die privaten Ferienwohnungen einen hohen Anteil des Beherbergungsangebotes für die Touristen dar. Würden sie alle durch eine geänderte Rechtsprechung entfallen, würde dem Tourismus an der Nordseeküste ein schwerer Schaden zugefügt. Auch die Menschen, die sich zum Teil nur mit einer Ferienwohnung ihr Eigenheim leisten können, seien die Leidtragenden. Deshalb sei es wichtig, jetzt zu diesen Gesetzesänderungen zu kommen, zeigt sich Ingbert Liebing überzeugt.
Nach der heutigen Ersten Lesung im Deutschen Bundestag wird der Gesetzentwurf der Bundesregierung in den Fachausschüssen weiter beraten. Er gehe davon aus, dass die Gesetzesberatungen zügig abgeschlossen werden und damit vor Beginn der nächsten Saison rechtliche Klarheit besteht, so Liebing abschließend.
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