Denkmalschutzsonderprogramm für Projekte mit nationaler Bedeutung

23.07.2014

Denkmalschutzsonderprogramm für Projekte mit nationaler Bedeutung beschlossen

Für Denkmalschutzprojekte zur Substanzerhaltung und Restaurierung von unbeweglichen Kulturdenkmälern von nationaler Bedeutung ist erneut ein Denkmalschutzprogramm des Bundes beschlossen worden, teilte der CDU-Bundestagsabgeordnete für Nordfriesland und Dithmarschen-Nord, Ingbert Liebing, MdB mit.

Das Programm ist Bestandteil des Bundeshaushaltes 2014, den der Bundestag kurz vor der Sommerpause beschlossen hatte. Das Programm wird federführend im Bundeskanzleramt von der Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters (CDU) betreut.

Voraussetzung für die Förderung der Projekte ist eine positive Stellungnahme des Landeskonservators. Die Fördermittel werden über das Land beim Bund beantragt, so Liebing. Antragsvordrucke können unter  http://bva.bund.de (Suchbegriff BKM/Kulturförderung – Formularcenter – Denkmalpflegeprogramm der BKM) heruntergeladen werden oder per Email bei  Gerhad.Stolper [at] bva.bund.de angefordert werden.

Bereits in den vergangenen Jahren war es gelungen, Projekte in Nordfriesland und in Dithmarschen aus dem Denkmalschutzsonderprogramm zu fördern. So konnte u.a. die Sanierung der historischen Grabsteine auf dem Friedhof in Nebel auf Amrum, das Ostenfelder Bauernhaus als ältestes deutsches Freilichtmuseum und die Sanierung des historischen Rathauses in Husum mit Bundesmitteln unterstützt werden.