„Oberstes Ziel in der Auseinandersetzung über das Fracking ist der höchste Schutz von Mensch, Natur, Grund- und Trinkwasser. Dies hat die große Koalition in Berlin im Koalitionsvertrag vereinbart, und dies muss umgesetzt werden. Ob der vorliegende Gesetzentwurf der beiden SPD-Minister Gabriel und Hendricks diesem Ziel gerecht wird, bleibt zu prüfen. Immerhin enthält der Gesetzentwurf sehr weitgehende Verbote. Alle vorgeschlagenen Regelungen haben zum Ziel, Fracking einzuschränken oder zu verbieten, nicht, es zu ermöglichen“, erklärte der schleswig-holsteinische CDU-Bundestagsabgeordnete (Nordfriesland/Dithmarschen Nord) und CDU-Landesvorsitzende in einem Pressegespräch.
Liebing kündigte dabei eine intensive Prüfung des Gesetzgebungsvorhabens im Rahmen der parlamentarischen Beratungen an, die allerdings noch gar nicht begonnen haben: Der vorliegende Gesetzentwurf sei erst ein Referentenentwurf, der der regierungsinternen Abstimmung diene.
Mit deutlichen Worten reagierte Liebing auf die Kritik des schleswig-holsteinischen Umweltministers Robert Habeck (Grüne). Liebing hielt Habeck „Täuschung der Öffentlichkeit“ und „Schaumschlägerei“ vor: Mit seiner Kritik erweckt Habeck den Eindruck, als habe er für die schleswig-holsteinische Landesregierung ein weitergehendes Verbot von Fracking im Bundesrat beantragt. Dies ist überhaupt nicht der Fall. „Die Bundesratsanträge der schleswig-holsteinischen Landesregierung und von Umweltminister Habeck bleiben weit hinter den Vorschlägen zurück, die die beiden federführenden Bundesminister vorgelegt haben“, erläuterte Liebing.
Der CDU-Politiker verwies auf drei Initiativen der schleswig-holsteinischen Landesregierung im Bundesrat (05.12.2012, 16.04.2013, 01.07.2014). In allen Anträgen werde kein Totalverbot von Fracking beantragt. Vielmehr habe die Landesregierung nur den “Einsatz umwelttoxischer Substanzen bei der Anwendung der Fracking-Technologie“ beantragt. Fracking mit nicht wassergefährdenden Stoffen bleibe nach diesen Bundesratsanträgen durchgängig weiterhin möglich.
Demgegenüber sehe der Referentenentwurf von Umweltministerin Hendricks ein echtes Totalverbot in ganz Deutschland für alle Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutzgebiete, Einzugsgebiete von Talsperren und natürlichen Seen, die der öffentlichen Wasserversorgung dienen, sowie flächendeckend oberhalb von 3.000 Metern in ganz Deutschland vor. Dieses Verbot gelte unabhängig vom Einsatz der Stoffe. Darüber hinaus werde den Ländern das Recht eingeräumt, durch Gesetz oder Verordnung auch für Trinkwassergewinnungsgebiete, die einem geringeren Schutz unterliegen als Wasserschutzgebiete, von Fracking frei zu halten.
Für die von Habeck kritisierten Probebohrungen, mit denen Fracking erforscht werden könnte, sieht der Vorschlag der Bundesumweltministerin Hendricks vor, dass oberhalb von 3.000 Metern nur nicht wassergefährdende Substanzen eingesetzt werden dürften. Unterhalb von 3.000 Metern dürften nur nicht oder nur schwach wassergefährdende Substanzen eingesetzt werden. Dies sei ein schärferer Schutz als der Ausschluss von „umwelttoxischen Substanzen“, für die es nicht einmal eine rechtliche Definition gebe.
„Dies alles zeigt, dass Habeck mit seinem Handeln weit hinter seinen vollmundigen Ankündigungen zurück bleibt. Er erweckt den öffentlichen Eindruck, als ob er für ein umfassendes Fracking-Verbot eintrete. Dies ist angesichts der vorliegenden Bundesratsinitiativen der schleswig-holsteinischen Landesregierung jedoch überhaupt nicht der Fall. Anspruch und Wirklichkeit klaffen hier wieder einmal meilenweit auseinander“, erklärte Ingbert Liebing abschließend.
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