Gesetz im Bundestag

04.07.2014

„Erst einem Gesetz im Bundestag zustimmen, aber dann zu Klagen gegen dieses Gesetz aufrufen – das geht gar nicht!“

Mit harscher Kritik reagiert der CDU-Bundestagsabgeordnete für Nordfriesland und Dithmarschen Nord, Ingbert Liebing, MdB, auf den Rat seines SPD-Kollegen Ilgen, gegen das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu klagen.

Ilgen hatte sich dabei auf die Stichtagsregelung des 22. Januar bezogen. Projekte, die bis zum 22. Januar eine Genehmigung erhalten haben, haben nach dem am vergangenen Freitag beschlossenen Gesetz fünf Monate länger Zeit, wenn sie bis zum Jahresende ans Netz kommen und dennoch nach altem Recht vergütet werden. Ilgen hatte dies als rückwirkende Inkraftsetzung kritisiert und denjenigen, die zum 22. Januar noch keine Genehmigung hatten, geraten, vor Gericht zu ziehen, um auch in den Genuss des alten Gesetzes mit höherer Einspeisevergütung zu gelangen.

Liebing bezeichnete diesen Rat von Ilgen als sachlich falsch, leichtfertig und unverantwortlich. Nach etlichen Gesprächen mit Vertretern aus der Branche der erneuerbaren Energien und Geschäftsführern von Windparks hatte Liebing eine breite Verunsicherung gespürt, weil viele Betroffene nach Ilgens Einlassungen unsicher waren, ob das neue Gesetz denn nun tatsächlich gelten würde oder ob ein Weg vor Gericht sinnvoller sei. „Diese Verunsicherung ist nicht gut. Es gibt auch keine Grundlage dafür. Die Stichtagsregelung ist kein rückwirkender Eingriff, ganz im Gegenteil: Das alte Recht gilt für bestimmte Projekte, die mit der Genehmigung bereits einen weit fortgeschrittenen Verfahrensstand erreicht haben, fünf Monate länger. Es ist fahrlässig, zu Klagen aufzurufen, zumal nicht Herr Ilgen, sondern die Betroffenen das Prozessrisiko zu tragen hätten“, erklärte Liebing.

Für verantwortungslos hält der Politiker das Verhalten seines Kollegen, der erst dem Gesetz im Deutschen Bundestag zustimmt, aber dann zur Klage dagegen auffordert. „Wenn Herr Ilgen der Auffassung ist, dass das Gesetz rechtswidrig sei, dann hätte er dem Gesetz nicht zustimmen dürfen“, so Liebing.

Unstrittig sei, dass ein verbesserter Vertrauensschutz mit einer anderen Stichtagsregelung sinnvoller gewesen wäre. Dies ist aber keine Frage, die vor Gericht ausgetragen werden kann, sondern im Parlament entschieden wurde.