
Ingbert Liebing zum Suizidhilfegesetz: Geschäftemacherei mit dem Tod unterbinden, aber Sterbebegleitung ermöglichen
Am Freitag, 06. November 2015 befasst sich der Deutsche Bundestag mit fünf fraktionsübergreifenden Gruppenanträgen zur Sterbebegleitung. Dazu erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete für Nordfriesland/Dithmarschen-Nord und Landesvorsitzende der CDU Schleswig-Holstein, Ingbert Liebing, MdB:
„Menschen, die unheilbar krank sind, die wissen, dass sie sterben werden, befinden sich in ihrem Leben in einer schweren Situation. Sie haben nicht nur Angst vor einem langen Sterbeprozess, sondern möchten auch ihren Angehörigen nicht zur Last fallen. Ich unterstütze den Gesetzentwurf der Abgeordneten Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD). Ich bin überzeugt,dass wir mit diesem Antrag eine verantwortungsvolle Balance zwischen der Unterbindung der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe auf der einen Seite und der weiterhin möglichen und straffreien Begleitung der Ärzte auf der anderen Seite schaffen.“
Der Antrag von Brand und Griese stellt die grundsätzliche Straffreiheit des Suizids und der Suizidbeihilfe nicht in Frage. Damit lässt er den Angehörigen und nahestehenden Personen wie auch dem behandelnden Arzt weiterhin den Freiraum helfen zu können, ohne, dass sie strafrechtliche Verfolgungen zu erwarten haben. So können Ärzte auch künftig im Rahmen ihrer medizinischen Tätigkeit die Menschen unterstützen, die sich für einen selbstbestimmten Tod entschieden haben.
„Es widerspricht meinem ethischen Empfinden, das mit dem Tod Geschäfte gemacht werden können. Das muss unterbunden werden. Und das tun wir mit unserem Antrag. Zugleich schaffen wir aber auch Rechtssicherheit – für den behandelnden Arzt, für die Angehörigen und für den Patienten. So ist ein Sterben in Würde auch künftig weiterhin möglich“, so Liebing.
Eine wichtige Voraussetzung für diesen Antrag zur Suizidbeihilfe ist eine noch bessere palliative und hospizliche Versorgung sterbender Menschen. Dazu verabschiedet der Deutsche Bundestag bereits heute, 05. November 2015 ein neues Gesetz, um die menschliche und medizinische Begleitung Sterbender zu Hause, in Hospizen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen zu verbessern.
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