KPV: Kommunale Entlastung wird von der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen abgekoppelt
Mit Ihrem Initiativantrag: „Kommunale Entlastung von der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen abkoppeln“ konnte sich die KPV auf dem 27. Bundesparteitag der CDU in Köln durchsetzen.
Dazu erklärt der Bundesvorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung von CDU und CSU Deutschlands (KPV) und kommunalpolitischer Sprecher der CDU/CSU Bundestagsfraktion Ingbert Liebing MdB:
„Die CDU Deutschlands bekennt sich zum Koalitionsvertrag und zur Zielsetzung, die Kommunen finanziell zu entlasten und zu stärken. Die Entlastung der Kommunen um jährlich 5 Mrd. Euro ab 2018 soll erreicht werden, sobald das im Koalitionsvertrag vorgesehene Teilhabegesetz beschlossen ist. Das ist das richtige Signal zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und schafft Spielraum für kommunale Investitionen.
Wir wollen die Kommunalentlastung damit inhaltlich von der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung abkoppeln und sicherstellen, dass das Geld auch uneingeschränkt und zusätzlich bei den Kommunen ankommt.“
Hintergrund:
Für die Jahre 2015, 2016 und 2017 werden die Kommunen vorab mit insgesamt drei Milliarden Euro entlastet und zwar über eine höhere Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft (KdU) und einen höheren Anteil der Kommunen am Aufkommen der Umsatzsteuer. Dieser Weg sichert gerade strukturschwachen Kommunen eine Verbesserung ihrer Finanzlage und stellt auch sicher, dass diese Milliarden bundesweit bei allen Kommunen ankommen.
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