Liebing: Bundestag beschließt mehr Rechtssicherheit für Ferienwohnungen

10.03.2017

Mehrjährige Beratungen über die Änderung des Baugesetzbuches und der Baunutzungsverordnung mit Vorschriften zur Nutzung privater Ferienwohnungen in Wohngebieten haben am gestrigen Donnerstag (9. März 2017) ein Ergebnis gefunden, das gerade für die touristischen Regionen an der Nordseeküste Schleswig-Holsteins einen entscheidenden Durchbruch bedeutet. Wie der CDU-Bundestagsabgeordnete für Nordfriesland und Dithmarschen Nord, Ingbert Liebing, MdB, mitteilte, beschloss der Deutsche Bundestag am späten Donnerstagabend eine Änderung des Bauge-setzbuches und der Baunutzungsverordnung, mit der den Kommunen die Möglichkeit gegeben wird, Ferienwohnungen in Wohngebieten zuzulassen. Damit reagiere der Gesetzgeber auf verschiedene Gerichtsurteile, die Ferienwohnungen in Wohngebieten in den vergangenen Jahren untersagt haben. „Dies schafft Rechtssicherheit und Klarheit für den Tourismus in Schleswig-Holstein, der auf private Ferienwohnungen angewiesen ist“, so der CDU-Politiker.

Die Gesetzesänderung sieht vor, dass Ferienwohnungen innerhalb von Wohngebieten als „nicht störende Gewerbebetriebe oder als kleine Beherbergungsbetriebe“ definiert werden sollen. Damit be-kommen die Kommunen die Möglichkeit, über Bebauungspläne die Zulässigkeit von Ferienwohnungen besser zu regeln als dies bisher möglich war.

Eine einheitliche Regelung per Bundesgesetz für alle Kommunen zu schaffen sei nicht möglich gewesen, da die Interessenlage vieler Kommunen sehr unterschiedlich sei. Wichtig sei, den Städten und Gemeinden Instrumente in die Hand zu geben, um je nach örtlicher Zielsetzung entscheiden zu können, wo Ferienwohnungen zugelassen und wo sie untersagt werden sollen. „Dies stärkt die Ver-antwortung vor Ort und stärkt kommunale Selbstverwaltung“, er-klärte Ingbert Liebing.

In Mecklenburg-Vorpommern hatte es bereits großräumig Nutzungsuntersagungen gegeben. In Nordfriesland und Dithmarschen habe es dies jedoch mit Blick auf die geplanten Gesetzesänderungen nicht gegeben. Dies sei auch gut so, weil jetzt eine neue Rechtslage neue Entscheidungen vor Ort ermöglicht, betonte Ingbert Liebing abschließend.