Liebing: Chance für Windparks ohne Blinklicht

24.04.2014

Seit mehreren Jahren finden Bemühungen statt, die nächtliche Rotlicht-Blinkbefeuerung von Windkraftanlagen, die höher als 100 Meter sind, durch eine bedarfsgerechte Befeuerung, die nur bei näher kommenden Flugzeugen aktiviert wird, zu ersetzen. Der CDU-Bundestagsabgeordnete für Nordfriesland/Dithmarschen-Nord, Ingbert Liebing, MdB, hatte sich intensiv im Bundesverkehrsministerium für dieses Thema engagiert. Jetzt kann Liebing einen entscheidenden Fortschritt vermelden: Wie das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auf seine Anfrage hin mitteilt, sind wichtige Verwaltungsvoraussetzungen „auf der Zielgeraden“, wie Liebing mitteilt.

So hat das Ministerium am 27. März 2014 die DFS (Deutsche Flugsicherung GmbH) als „fachkundige Stelle zur Anerkennung bedarfsgerechter Nachtkennzeichnungen für Windenergieanlagen“ benannt. Dafür bedarf es aber auch einer Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen. Die Entwurfsfassung ist nach Mitteilung des Ministeriums nahezu abgeschlossen. In den kommenden Wochen werde diese Arbeit beendet. Im Mai solle die Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung stattfinden.

Wie Ingbert Liebing weiter mitteilte, finde im nordfriesischen Langenhorn bereits ein technischer Versuch mit bedarfsgerechter Befeuerung in einem Windpark statt – „ein Pilotprojekt mit bundesweiter Bedeutung“, so der CDU-Politiker. Wenn in den kommenden Wochen die verwaltungsseitigen Anforderungen an die Anerkennung und Zulassung bedarfsgerechter Befeuerungssysteme erfüllt sind, könnten auf dieser Basis technische Systeme zugelassen werden. „Dann kann der Versuch in Langenhorn zum Segen für viele Regionen werden, wenn hohe Windmühlen nachts nicht mehr mit Dauer-Blinklicht versehen werden müssen“, erklärte Ingbert Liebing.

Windkraftanlagen müssen zurzeit noch ab einer Höhe von 100 Metern nachts mit Dauer-Blinklicht zum Schutz vor Flugzeugen gekennzeichnet werden. Dies führt dazu, dass manche Gemeinden Höhenbegrenzungen eingeführt haben. Dadurch wird aber möglicher Energieertrag verschenkt. Ein Meter mehr Höhe bringt 1 Prozent mehr Energieertrag. Anlagen mit 130 statt 100 Meter Höhe könnten 30 Prozent mehr Ertrag pro Standort bringen. „Dafür ist die bedarfsgerechte Befeuerung aber zwingende Voraussetzung. Dadurch würden Bedenken und Widerstände in der Bevölkerung gegen nächtliches Dauer-Blinklicht hinfällig“, erklärte Liebing abschließend.