Am heutigen Freitag, 23. Mai 2014, hat der Deutsche Bundestag das „Rentenpaket“ verabschiedet. Diesem Paket hat der CDU-Bundestagsabgeordnete für Nordfriesland und Dithmarschen-Nord, Ingbert Liebing, in namentlicher Abstimmung zugestimmt.
„Das Paket ist ein ausgewogener Kompromiss, der bei Bedenken in Details insgesamt vertretbar ist und auch gute Lösungen enthält. Mit der Mütterrente lösen wir ein Wahlversprechen ein und mindern eine Gerechtigkeitslücke für Mütter mit Kindern, die vor 1992 geboren worden sind. Die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren wächst von 63 wieder auf 65 Jahre als Renteneintrittsalter auf, wie das reguläre Renteneintrittsalter von 65 auf 67 Jahre aufwächst. Es ist gelungen, weitergehende Frühverrentung über Arbeitslosigkeit auszuschließen. Das sind gute Ergebnisse“, erklärte Ingbert Liebing.
Liebing wies auf eine Detailregelung im Rentenpaket hin, die insbesondere für ehrenamtliche Kommunalpolitiker wichtig ist. Liebing: „Ich begrüße, dass für kommunale Ehrenbeamte auch über den September 2015 hinaus die Regelung bestehen wird, nach der keine Anrechnung von Aufwandsentschädigungen auf Rentenzahlungen vor Erreichen der Regelaltersgrenze erfolgt. Das ist für die kommunalen Amts- und Mandatsträger ein wichtiges Signal!
Allerdings ist die jetzt angestrebte Verlängerung nur ein erster Schritt in die richtige Richtung. Die laufende Wahlperiode muss auch genutzt werden, eine dauerhaft tragfähige Lösung zu finden, die sicherstellt, dass das kommunale Ehrenamt nicht durch das Rentenrecht unattraktiv gemacht wird. Die Anrechnung von Aufwandsentschädigungen auf eine vorzeitig erhaltene Rente wäre absurd. Denn dann müsste ein betroffener ehrenamtlicher Bürgermeister seine Aufwendungen aus dem kommunalen Ehrenamt selber aus seiner Rente bestreiten. Das wäre nicht hinnehmbar.“
Hintergrund:
Nach geltendem Recht kann derjenige, der vor Erreichen der Regelaltersgrenze Rente bezieht nur begrenzt hinzuverdienen, ohne dass Abzüge bei der Altersversorgung vorgenommen werden. Dies betrifft auch kommunale Ehrenbeamte, deren Aufwandsentschädigung nur aufgrund einer Übergangsregelung bislang nicht auf Rentenzahlungen angerechnet wird. Nach Ablauf der fünfjährigen Übergangszeit im September 2015 ist der steuer-und sozialabgabenpflichtige Entgeltanteil an einer Aufwandsentschädigung – wie jedes andere Arbeitsentgelt auch – als Hinzuverdienst bei vorgezogenen Altersrenten zu berücksichtigen. Durch die Ausweitung der abschlagsfreien Rente ab 63 statt bisher ab 65 nach 45 Jahren Beitragsjahren wird der Personenkreis, für den dies zutrifft, deutlich ausgeweitet.
Dies führt dann dazu, dass Aufwandsentschädigungen eine Rentenkürzung bewirken werden, sobald sie 450 Euro übersteigen. Damit wird manches kommunale Ehrenamt für Frührentner unattraktiv und es wird dadurch auf kommunaler Ebene immer schwieriger, Ämter zu besetzen. Im Zuge der Verabschiedung des Rentenpakets haben sich CDU/CSU und SPD darauf verständigt, die bis September 2015 geltende Ausnahmeregelung zu verlängern.
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