Meine Aufgabenfelder

Meine Arbeit in Berlin

Zu Beginn einer jeden Wahlperiode werden die Ausschüsse und Arbeitsgemeinschaften neu gebildet und besetzt. Dabei schreibt das Grundgesetz 4 ständige Ausschüsse vor: den Ausschuss für Verteidigung, den Auswärtigen Ausschuss, den Ausschuss für Angelegenheiten der europäischen Union und den Petitionsausschuss. Daneben kann der Deutsche Bundestag so viele Ausschüsse einsetzen, wie er es für nötig und sinnvoll hält. In dieser 18. Wahlperiode gibt es 23 ständige Ausschüsse, denen zwischen 14 und 46 ordentliche Mitglieder angehören sowie eine gleiche Anzahl von Stellvertretern. Die Ausschüsse sind Organe des ganzen Parlaments. Daher setzen sie sich nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen zusammen. Mehr Informationen über die Ausschüsse des Deutschen Bundestages finden Sie unter  www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse18/

In der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages bin ich in folgenden Ausschüssen Mitglied:

a) ordentliches Mitglied:

- Ausschuss für Wirtschaft und Energie

- Unterausschuss Kommunales (Obmann)

b) stellvertretendes Mitglied:

- Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

- Ausschuss für Tourismus

- Innenausschuss

Zudem bin ich zu Beginn der 18. Wahlperiode zum Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gewählt worden, deren kommunalpolitischer Sprecher ich somit auch bin.