Mit dem Gesetz zum Ausbau der Hilfen und zur Regelung der vertraulichen Geburt erhalten seit dem 01. Mai werdende Mütter Hilfe und Unterstützung.
Mit dem Gesetz wird Schwangeren in Not die Möglichkeit eröffnet, ihr Kind sicher und vertraulich in einer Klinik oder bei einer Hebamme zu gebären, erläutert der Bundestagsabgeordnete für Nordfriesland und Dithmarschen-Nord, Ingbert Liebing.
Heimliche Geburten und eventuelle Aussetzung oder sogar Tötung des Kindes durch verzweifelte Schwangere soll damit verhindert werden, so Liebing.
Während der Schwangerschaft und anschließend erfolgt die Beratung und Betreuung der Schwangeren durch eine Schwangerschaftsberatungsstelle.
Das kostenlose 24 Stunden erreichbare „Hilfetelefon – Schwangere in Not“ (Telefonnummer: 08 00 / 40 40 020) weist den Schwangeren den Weg zur qualifizierten Beratung durch die örtlichen Schwangerschaftsberatungsstellen. Auch das Onlineangebot www.geburt-vertraulich.de gibt Information und anonyme Beratung. Mit diesem Maßnahmenbündel kommt die neue Hilfe bei der Zielgruppe Schwangere mit Anonymitätswunsch hoffentlich auch wirklich an, äußert Liebing abschließend seine Erwartung.
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