
Bau-und wohnungsrechtliche Fragen standen im Mittelpunkt eines Fachgespräches, zudem der nordfriesische CDU-Bundestagsabgeordnete Ingbert Liebing, MdB,gemeinsam mit seinen beiden Fraktionskollegen Gitta Connemann (Leer) und Peter Stein (Rostock) eingeladen hatte. Aus Nordfriesland nahmen daran Kreisbaudirektor Burkhard Jansen, der Leiter des Inselbauamtes Sylt, Martin Seemann, sowie der Vorsitzende der Insel- und Halligkonferenz, der CDU-Kreistagsabgeordnete Manfred Uekermann, teil. Gesprächspartner der Diskussionsrunde war der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Florian Pronold.
Die Gäste aus Nordfriesland berichteten über die praktischen Auswirkungen der zunehmenden Umwandlung von Dauerwohnraum in Zweitwohnungen. Hierauf müsse eine Antwort im Baurecht gefunden werden, da das Baurecht bisher keine Differenzierung von Dauerwohnraum und Zweitwohnungen vornimmt. Darüber hinaus diskutierte die Runde die Auswirkungen von Gerichtsurteilen, nach denen Ferienwohnungen in Wohngebieten unzulässig seien.
Staatssekretär Pronold bezog sich auf jüngste Urteile des Oberverwaltungsgerichtes in Lüneburg, nach dem die Kommunen die Möglichkeit hätten, Sondergebiete auszuweisen, in denen eine gemischte Nutzung von Dauerwohnraum und Zweitwohnungen sowie Touristenbeherbergung in Ferienwohnungen zulässig sei. Allerdings steht dieses Urteil aus Lüneburg nach Auffassung verschiedener Juristen im Gegensatz zu Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtes, die genau diese Mischnutzungen in speziellen Bebauungsplänen für unzulässig erklären. „Die beste Klarstellung könnte durch eine Änderung der Baunutzungsverordnung erreicht werden“, erklärte Ingbert Liebing als Gastgeber der Gesprächsrunde.
Über eine mögliche Änderung der Baunutzungsverordnung mit dieser Zielsetzung hatte zuvor auch eine Fachkommission beraten, die dem Bundesbauministerium zuarbeitet. Staatssekretär Pronold wollte allerdings noch keine Zusage geben,dass tatsächlich die Baunutzungsverordnung an dieser Stelle geändert wird.
Die Vertreter aus Nordfriesland untermauerten den dringenden Handlungsbedarf. Sie begrüßten die Klarstellungen des Bundesbauministeriums, dass das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg zurzeit angemessene Handlungsgrundlage für Baugenehmigungen auch für gewünschte Ferienwohnungen sein könne. Wichtig sei, dass dies auch durch die zuständige Landesregierung in Kiel begleitet werde.
Die Teilnehmer des Fachgespräches vereinbarten, die Diskussionen fortzusetzen. Als nächstes solle eine größere Konferenz auf der Insel Borkum stattfinden, um mit vielen Beteiligten aus den touristischen Regionen sowie den Verantwortlichen in den Landesregierungen sowie im Bundesbauministerium Lösungsmöglichkeiten zu vereinbaren.
Ingbert Liebing: „Die Gespräche mit den Praktikern aus den touristischen Regionen haben im Bundesbauministerium sicherlich dazu beigetragen, das Problembewusstsein zu schärfen. Schließlich geht es mit der Sicherung von Dauerwohnraum für die einheimische Bevölkerung und mit der rechtlichen Absicherung der gewünschten Ferienwohnungen, die auch eine wirtschaftliche Basis für die einheimische Bevölkerung darstellen, um die Lebensgrundlagen der Menschen insbesondere auf den Inseln und Halligen, aber auch in den touristischen Zentren auf dem Festland. Nachdem das Bauministerium im vergangenen Jahr noch jeglichen Handlungsbedarf bestritten hatte, ist die jetzige Bereitschaft, an Problemlösungen mitzuwirken, nur zu begrüßen.“
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