In der Schlussrunde der Haushaltsberatungen des Deutschen Bundestages zum Entwurf des Bundeshaushaltes 2014 hat der CDU-Bundestagsabgeordnete für Nordfriesland und Dithmarschen Nord, Ingbert Liebing, MdB, für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion am heutigen Freitag gesprochen und die positiven Auswirkungen der Politik auf Bundesebene in den Kommunen hervorgehoben.
Die Politik der Stabilität und Konsolidierung des Bundeshaushaltes und eine Politik die auf wirtschaftliches Wachstum setzt, hat nach Liebings Auffassung zu steigenden Steuereinnahmen auf allen Ebenen, auch in den Kommunen geführt. So seien die Einnahmen der Kommunen in Deutschland im vergangenen Jahr um 8 Mrd. Euro (4 %) gestiegen. Die Gewerbesteuer habe einen Höchststand erreicht. Im Ergebnis haben die Kommunen einen Überschuss von 1,1 Mrd. Euro er-wirtschaftet. Dadurch konnten auch die Investitionen gesteigert werden. Noch drei Jahre zuvor lag das Finanzierungsdefizit bei den Kommunen bundesweit bei 6,9 Mrd. Euro. Liebing bezeichnete dies als ein „gutes Ergebnis unserer guten Politik“.
Dennoch sei sich Koalition der Probleme vieler Städte und Gemeinden bewusst. Viele Kommunen, die einen ausgeglichenen Haushalt haben, hätten dieses Ergebnis nur durch Einsparungen bei den Investitionen erreicht. Die Finanzlage sei deutschlandweit zwischen den Kommunen auch sehr unterschiedlich. Während sie in Baden-Württemberg und Bayern kaum Kassenkredite hätten, liege der Wert bei 1.360 Euro in den Kommunen Nordrhein-Westfalens und sogar bei 1.530 Euro je Einwohner in den Kommunen in Rheinland-Pfalz. Diese Unterschiede könne der Bund nicht ausgleichen. Liebing hob dabei die Verantwortung der Bundesländer für eine aufgabengerechte Finanzausstattung der Kommunen hervor.
Zugleich helfe die Koalition den Kommunen: Im Bundeshaushalt 2014 werde die dritte Stufe der Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter durch den Bund umgesetzt. Dies bedeute eine zusätzliche Entlastung der kommunalen Kassen in Höhe von 1,6 Mrd. Euro. Darüber hinaus enthalte der Finanzplan bis zum Jahr 2018 für die Jahre 2015 bis 2017 jeweils 1 Mrd. Euro zusätzlich aus dem Bundeshaushalt für die Kommunen. Ab dem Jahr 2018 wolle sich der Bund an der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen durch ein Bundesteilhabegeld beteiligen. Dadurch sollten die Kommunen um weitere 5 Mrd. Euro pro Jahr entlastet werden.
„Dies alles sind großartige Leistungen, mit denen wir die kommunale Selbstverwaltung nachhaltig stärken“, erklärte Ingbert Liebing.
Der CDU-Politiker verwies weiterhin auf den Anstieg bei der Städtebauförderung, die in den kommenden Jahren auf 700 Mio. Euro pro Jahr steigen werde. Außerdem setze der Bund die ursprünglich verminderte Zahlung der sog. „Entflechtungsmittel“ ungeschmälert bis zum Jahr 2019 fort. Aus diesen Mitteln werden Aufgaben finanziert, die früher Bundesaufgaben waren, aber inzwischen in die Zuständigkeit der Länder übergegangen sind, z. B. der soziale Wohnungsbau oder die Gemeindeverkehrsfinanzierung. Damit sei allerdings auch die Erwartung verbunden, dass die Bundesländer diese Bundesmittel auch für diese Aufgaben einsetzen. Liebing: „Es kann nicht sein, dass die Länder vom Bund Geld fordern, aber das Geld dann nicht sachgerecht einsetzen. Gerade die Kommunen sind darauf angewiesen, dass diese Mittel in die vorgesehenen Aufgaben fließen“.
Ingbert Liebing lobte das Ergebnis einer konsequenten Sparpolitik der unionsgeführten Bundesregierungen in den vergangenen Jahren. Für das Jahr 2015 sei erstmalig seit über vier Jahrzehnten ein Haushalt ohne neue Schulden möglich. Dies sei nicht nur das Ergebnis gestiegener Steuereinnahmen und einer guten Konjunkturlage, sondern auch Sparsamkeit bei den Ausgaben. So würden die Ausga-ben im Jahr 2014 um mehr als 10 Mrd. Euro gegenüber dem Vorjahr sinken. Dies sei die Voraussetzung dafür, dass der Bund weitere Leistungen für die Kommunen übernehme. Dies könne allerdings keine Dauerlösung sein: „Die Bundesländer müssen jetzt, nachdem der Bund seine Hausaufgaben gemacht hat, verstärkt ihre Verantwortung wahrnehmen. Dies gilt insbesondere für das Land Schleswig-Holstein, das weiterhin Haushaltspolitik zulasten der Kommunen betreibt, indem der Eingriff in den kommunalen Finanzausgleich auf Dauer festgeschrieben und erhöht werden soll“, erklärte Ingbert Liebing abschließend.
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